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Kosten und Termine


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KompassTag

Deine Energie & Themen 
leiten die Dynamik des Coaching Tages.
Du kannst danach jederzeit weitere Einzeltermine buchen oder Dich für meine Workshops oder andere Angebote entscheiden..

Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz

In einer Psychotherapie behandele ich psychische Störungen
Beispielsweise:
Depressionen, Ängste, Panikattacken, Zwänge, Essstörungen. Borderline, Burnout, Schlafstörungen

Dein Pferd und Du

Dieses Einzel-Coaching findet bei Dir und mit Deinem Pferd statt. 
Jedes Einzel-Coaching hat seine ganz eigene Dynamik und wird aus Eurer Energie & Themen geformt. 

Ausbildung und Kurse

  • professionelle Ausbildung zum "mindwind Therapeuten". Lassen Sie Ihren Traum Wirklichkeit werden und mit Menschen und Tieren beruflich arbeiten.
Kurse und Workshops zur Eigenentwicklung in Tages- und Wochenende Seminaren
  • Auflösung des "inneren Schweinehundes"
  • Wahrnehmung des eigenen Selbst, Körperbewusstsein
  • Individualraum
  • Achtsamkeit und das Hier & Jetzt
  • Heldenreisen
  • Verbindung und Kommunikation mit der Pferd
  • die heilsamen Kräfte der Natur
aktuelle Termine hier

KompassTag
Einzel-Coaching

399,00 EUR inkl. 19%MwSt

4 Stunden 

Der KompassTag findet an meinem Stall und mit meinem Pferd/meinen Pferden statt. Du kannst wählen zwischen einem Vormittag- oder Nachmittag Termin.

Deine Energie & Themen leiten die Dynamik.

Du kannst danach jederzeit weitere Einzeltermine buchen oder Dich für meine Workshops oder andere Angebote entscheiden.

Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.

Sitzung Psychotherapie nach dem 
Heilpraktiker Gesetz

89,00 EUR

Pro 50 Minuten 

In meiner Praxis oder an meinem Stall nach Absprache entsprechend dem Therapieverlauf

Leistungen aus dem Bereich Heilpraktiker Psychotherapie sind Mehrwertsteuer befreit. Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
 
Rechnungen aus dem Bereich Heilpraktiker Kosten sind in der Regel über Sonderkosten absetzbar, Ihr Steuerberater wird sie sicher gerne beraten.
 
Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.


Dein Pferd und Du
Einzel-Coaching

179,00 EUR inkl. 19%MwSt

1 Einheit von 1,5 Stunden
Die Kosten für meine Anfahrt besprechen wir individuell

Dieses Einzel-Coaching findet bei Dir und mit Deinem Pferd statt. 

Jedes Einzel-Coaching hat seine ganz eigene Dynamik und wird aus Eurer Energie & Themen geformt. 

Wir können dann gerne weitere Termine vereinbaren und Du bekommst von mir Aufgaben zwischen den Einheiten.

Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.

Kosten und Termine für weitere Workshops und Seminare, Fortbildungen

Die Kosten für Fortbildungen und Seminare werden mit den neuen Terminen bekannt gegeben.

Aktuelle Informationen werden regelmässig von mir hier bekannt gegeben.

Nächster öffentlicher Workshop ist am 10. März 2018 auf der Jahrestagung des ICHP Hypnoseverband in Hamburg.

Sie interessieren sich für meine Therapien, Beratungen oder Workshops & Fortbildungen? Ich bin stets für Sie da!

Um Ihnen die perfekte Maßnahme für Dich / Sie bieten zu können, benötigen ich genaue Informationen zu Deinen / Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 
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Honorar und Rechnung

Die Kosten eine Therapie / Behandlung / Beratung / Coaching müssen, unabhängig von den Krankenversicherung, immer selbst getragen werden.

Ich stelle über jede Behandlung / Coaching eine ordnungsgemäße Rechnung aus. 
 
Einen Behandlungsvertrag mit allen Formalitäten schliesse ich mit Ihnen ab. Die Höhe meines Honorars sind 89,00 EUR pro 50 Minuten.
 
Bei Paketvereinbarungen wird ist ein Paketpreis vereinbart.
 
Workshops und Seminar Kosten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Themen.
 
Die Rechnungen über Coaching Maßnahmen können in der Regel von der Steuer absetzt werden. Sie werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgestellt.
 
Sitzungen per Skype oder Telefon gelten grundsätzlich als Coaching Sitzungen, sofern sie keine telefonische Beratung während einer laufenden heilpraktischen Psychtherapie bei mir ist.
 
Leistungen aus dem Bereich Heilpraktiker Psychotherapie sind Mehrwertsteuer befreit. Rechnungen werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abgerechnet.
 
Rechnungen aus dem Bereich Heilpraktiker Kosten sind in der Regel über Sonderkosten absetzbar, Ihr Steuerberater wird sie sicher gerne beraten.
 
Alle Rechnungen tragen ordnungsgemäße Rechnungsnummern und Steuernummern.

Termin Vereinbarung

Ich führe eine Terminpraxis und habe daher keinen Wartebereich. 

Die Behandlungszeit wird für Sie persönlich reserviert. Ja nach Vereinbarung (50 Minuten oder länger). 
 
Bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits habe ich keine Möglichkeit, Ihren Termin weiter zu vergeben. 
 
Falls Sie daher einen vereinbarten Termine nicht einhalten können, benachrichtigen Sie mich mindestens 72 Stunden vorher per Telefon oder Email oder SMS. 
 
Ein Anrufbeantworter auf meinem Festnetz ist immer für Sie da.
 
Termine (beinhaltet auch das kostenfreie Informationsgespräch), welche Sie nicht mindestens 72 Stunden vorher absagen, werden mit 50 EUR in Rechnung gestellt. 
 
Bei kurzfristiger Absage, die weniger als 24 Stunden vorher erfolgt oder gar nicht abgesagt wird, wird mit dem Honorar in voller Höhe abrechnet.

Bei Buchung von Seminaren / Fortbildungen / Workshops gelten Sonderregelungen, die wir im Vertrag festlegen. 

Siehe auch meine AGB unter Impressum für die verschiedenen Angebote und Leistungen von mir.

Mehr lesen

Übernahme der Kosten von Krankenkassen

Wichtig:
Keine Erstattung mehr für Heilpraktiker-Leistungen durch GKV - Gesetzliche Krankenkasse

Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht die Kosten für einen Heilpraktiker für Psychotherapie. Hier kann eine Zusatzversicherung helfen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden Pakete angeboten, die auch die Behandlung eines Heilpraktikers für Psychotherapie abdecken. Viele private Krankenkassen hingegen decken eine Reihe naturheilkundlicher Therapieformen ab. Privatversicherte sollten vor der Behandlung bei Ihrer Versicherung nachfragen, ob die Kosten übernommen werden.
Aktuelles Urteil: Krankenkassenmitglieder haben keinen Anspruch auf Kostenerstattung einer psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker
Der für das Leistungsrecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung zuständige 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hatte am 13.12.2016 durch Urteil (Az.: B 1 KR 4/16 R) die Klage einer Versicherten zu entscheiden. Sie hatte ihre Krankenkasse verklagt. Unstreitig war, dass die Klägerin eine psychotherapeutische Behandlung benötigte. Sie wurde zunächst über Jahre bis 2013 von einer Vertragspsychotherapeutin behandelt. Diese empfahl der Klägerin dann eine nicht approbierte, als Heilpraktikerin zugelassene Diplom-Psychologin zur Weiterbehandlung. Die Krankenkasse lehnte den Antrag der Klägerin ab, die Kosten der Psychotherapie bei der Heilpraktikerin zu übernehmen. Daraufhin ließ die Klägerin sich trotzdem behandeln und verlangte eine Kostenerstattung. Das BSG wies die Revision der Klägerin zurück. Versicherte hätten in der Gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung durch nicht approbierte, nur als Heilpraktiker zugelassene Diplom-Psychologen. Zwingende Mindestvoraussetzung eines Anspruchs auf Behandlung durch einen nichtärztlichen Psychotherapeuten sei dessen Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Das auf einen behaupteten Systemmangel gestützte Kostenerstattungs- und Kostenübernahmebegehren der Klägerin für die Behandlung habe deshalb erfolgslos bleiben müssen. Fazit: In ständiger Rechtsprechung bekräftigt das BSG den Ausschluss von Heilpraktikern oder von Heilpraktikern für Psychotherapie als Leistungserbringer in der GKV. Ein Anspruch auf Kostenerstattung von psychotherapeutischen Heilpraktikerleistungen kann sich nur ganz ausnahmsweise, z.B. in Notfällen, ergeben. Anspruchsgrundlage ist dann § 13 Abs. 3 SGB V. Versicherte haben nur die Möglichkeit, Kosten von Heilpraktikerbehandlungen (teilweise) ersetzt zu bekommen, wenn dies als freiwillige Satzungsleistung ihrer Krankenkasse vorgesehen ist. Instruktiv hierzu ist die Homepage der IKK Südwest (http://www.ikk-suedwest.de). Weitere Informationen: Dr. jur. Frank A. Stebner, Fachanwalt für Medizinrecht, http://www.drstebner.de
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